Targi nto - nowe

Es gibt eine Beschwerde über die Ortsschilder

Die SKGD schrieb an den Woiwoden einen Brief über bezüglich der Ablehnung der Initiative über die Aufstellung von zweisprachigen Ortsschildern durch den Rat der Gemeinde Malapane. Ryszard Wilczyński hat einen Monat, um auf die Beschwerde eine Antwort zu geben.

In dem vom Vorsitzenden der SKGD Norbert Rasch signierten Brief, erinnert die deutsche Minderheit daran, dass der Gemeinderat in Malapane am 24. Januar 2013, bei der Abstimmung über den Antrag auf zusätzliche deutsche Ortsnamen in Anlehnung auf durchgeführte Konsultationen, diesen abgelehnt hat.

"Bisher war es in Polen gang und gäbe - lesen wir in dem Brief - dass der Woiwode nur die Beschlüsse kontrolliert, also Entscheidungen im positiven Sinne. (…) Wir sind der Meinung, dass nach dem Recht auch negative Entscheidungen von ihm, als einem für die Aufsicht der lokalen Selbstverwaltungseinheiten zuständigen Organs, kontrolliert werden sollten."

Die Autoren des Briefes erinnern, dass nach dem Minderheitengesetz die Möglichkeit zur Aufstellung von zweisprachigen Ortsschildern in Ortschaften möglich ist, wo die Minderheit nicht weniger als 20 Prozent der Einwohner ausmacht.

Sie unterstreichen, dass gemäß dem Minderheitengesetz der Gemeinderat in Malapane während der Abstimmung in den jeweiligen Ortschaften nur die Ergebnisse der Konsultationen in der gegebenen Ortschaft berücksichtigen sollte und nicht diese auf Gemeindeebene zusammenzählen.

Dr. Norbert Honka, Politologe von der Oppelner Universität, der an der Verfassung des Briefes mitgewirkt hatte, weist darauf hin, dass Konsultationen eine Form von gesellschaftlichem Dialog sind und so zu den wichtigsten Errungenschaften der Demokratie gehören.

"Die Ergebnisse von Konsultationen sind für den Gemeinderat nicht verbindlich. Sie sind nur ein Hinweis und das geben wir auch in dem Brief zu", sagt Dr. Honka. "Doch das, was in Malapane passiert ist, kann zu einer noch größeren gesellschaftlichen Entmutigung gegenüber einer solchen Form von Demokratie führen. Das Ergebnis der Konsultationen soll man doch als Erteilen eines Mandats durch das Volk zur endgültigen Entscheidung verstehen. Man kann sich fragen, ob dieses verfassungsmäßige Recht in Malapane nicht verletzt wurde."

"Wir rechnen damit, dass sich die beim Woiwoden eingereichte Beschwerde als wirksam erweisen wird", sagt Norbert Rasch. "Sie sollte auch eine erzieherische Form haben. Ähnlich, wie in Malapane werden doch auch in anderen Gemeinden Beschlüsse verabschiedet."

Die Klage wird derzeit geprüft. Für eine Entscheidung hat Woiwode Ryszard Wilczyński nun 30 Tage Zeit.

Dołącz do nas na Facebooku!

Publikujemy najciekawsze artykuły, wydarzenia i konkursy. Jesteśmy tam gdzie nasi czytelnicy!

Polub nas na Facebooku!

Kontakt z redakcją

Byłeś świadkiem ważnego zdarzenia? Widziałeś coś interesującego? Zrobiłeś ciekawe zdjęcie lub wideo?

Napisz do nas!
Wróć na nto.pl Nowa Trybuna Opolska