Es wird keine Kürzung der finanziellen Unterstützung der Minderheiten geben

Tłum. Elf
Über Gelder für die Tätigkeit der Minderheiten in Polen und die Zukunft des Gesetzes über Dekommunisierung, darunter über die Denkmäler der deutschen Minderheit, diskutierte in Warschau die Gemeinsame Kommission der Regierung und der Nationalen Minderheiten.

Es stellte sich heraus - so wie wir das bei der Fahrt zum Treffen der Gemeinsamen Kommission nach Warschau befürchtet haben - dass die Regierungsseite die aus den Mitteln des Innenministeriums stammende Summe von 10 Mio. PLN für die Tätigkeit aller Minderheiten in Polen bereits aufgeteilt hat - berichtet Rafał Bartek, Vorstandsvorsitzender der SKGD und Mitvorsitzender der Gemeinsamen Kommission. - Das würde eine Kürzung der Finanzierung der Minderheiten um 30% bedeuten. Doch bei dem Gespräch mit dem Minister zeigte sich, dass seine Absichten anders waren. Er hatte nicht vor, Kürzungen durchzuführen. Er wollte nur vermeiden, dass alle Gelder für das kommende Jahr bereits zum Ende des laufenden Jahres aufgeteilt werden, und behielt noch fünf Mio. Zloty bei, damit man erst in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres darüber entscheiden kann, wofür sie ausgegeben werden.

Das Problem entstand aus dem Grund, dass weder Vertreter der Minderheiten, noch Experten, die an der Aufteilung der Geldmittel arbeiteten, über solche Änderungen Bescheid wussten. Die Beamten des Ministeriums informierten sie nicht über die Änderung der Finanzierungsphilosophie und die Folge waren eben die Befürchtungen, dass die Finanzierung der Minderheiten gekürzt wird.

- Wir haben beschlossen, dass wir gegen die Entscheidung des Ministeriums Einspruch einlegen werden, damit dieses im Januar 2017 entsprechende Korrekturen vornimmt - fügt Rafał Bartek hinzu. “Es geht vor allem um jene Anträge, bei denen es sich um eine Fortsetzung von Projekten aus den vergangenen Jahren handelt, damit diese zu den bisherigen Bedingungen finanziert werden können, ohne dass die Regeln während des „Spiels“ verändert werden.

Mitglieder der Gemeinsamen Kommission haben auch über die Zukunft des Gesetzes über Dekommunisierung gesprochen. Unklare Bestimmungen des Senatsentwurfs über den preußischen Militarismus und den deutschen Nationalismus hätten für die deutsche Minderheit evtl. zur Folge, dass die sog. „deutschen Denkmäler“ anhand von sehr unklaren und willkürlichen Kriterien entfernt werden könnten.

- Man hat uns zugesichert, dass die parlamentarischen Arbeiten am Gesetz ausgebremst werden“, sagt Rafał Bartek. „Wahrscheinlich wird es eine Stellungnahme der Regierung zum Entwurf geben, die bislang gefehlt hat. Der Entwurf wird wahrscheinlich nicht in der „Tiefkühltruhe” des Sejms lagern, doch alles deutet darauf hin, dass er erneut analysiert wird. Das ist erstmals eine gute Nachricht. Ich möchte unterstreichen, dass wir die Dekommunisierung nicht blockieren wollen, ich habe jedoch appelliert, dass die Minderheiten über Gesetzesprojekte, die sie zumindest teilweise unmittelbar betreffen, rechtzeitig informiert werden.

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