Der VdG appelliert um die Einhaltung der Rechtmäßigkeit bei der Organisation des Deutschunterrichts

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VdG hat eine Erklärung abgegeben, in der er gegen den Versuch des Bildungsministeriums protestiert, die Organisation des Deutschunterrichts in den Klassenstufen sieben und acht zu verändern.

„Das Bildungsministerium unternimmt seit dem letztem Jahr Schritte, die das Ziel verfolgen, den parallelen schulischen Deutschunterricht als Minderheitensprache und als zweite Fremdsprache ab der 7. Klasse nicht mehr zuzulassen” - lesen wir in der Erklärung des VdG. „Das Vorgehen des Bildungsministeriums stützt sich ausschließlich auf eine Rechtsauslegung seitens der Ministerialabteilung für Allgemeinbildung und hat bereits im vergangenen Jahr eine große Verwirrung in den Schulen verursacht und Proteste der deutschen Minderheit, der Kommunen, der Eltern und der Lehrer ausgelöst”.

Der VdG unterstreicht, dass das Durcheinander an manchen Schulen bereits zur Reduzierung der Zahl der Deutschstunden von ursprünglich fünf Wochenstunden geführt hat. Ähnliches droht auch im folgenden Schuljahr. In der Erklärung wird daran erinnert, dass der deutschen Minderheit drei Rechtsgutachten vorliegen, die den parallelen Unterricht von Deutsch als Minderheiten- und als Fremdsprache für rechtskonform halten.

„Besonders deutlich kommt dies im Gutachten des Büros für Sejmanalysen zum Ausdruck“ – lesen wir in der Erklärung. „Keine Regelung sieht vor, dass die Minderheitensprache nicht gleichzeitig auch als neuzeitliche Fremdsprache unterrichtet werden darf. Mehr noch, die Unterrichtsziele dieser Sprachen und sogar die jeweiligen Programmgrundlagen sind grundverschieden.
- Wir sind davon überzeugt, dass das Recht auf unserer Seite ist“, sagte Bernard Gaida auf der Pressekonferenz. - Das Bildungsministerium hält jedoch an seiner Interpretation der Rechtslage fest. Mit unserer Erklärung appellieren wir um die Wiederherstellung der rechtskonformen Lage, nach der der Gesetzgeber den parallelen Deutschunterricht als Fremdsprache und als Minderheitensprache nicht verbietet.

Sejmabgeordneter Ryszard Galla erinnerte daran, dass die Bemühungen der Führungskräfte der deutschen Minderheit von den Mitgliedern der Sejmkommission für Nationale Minderheiten unterstützt werden. - Für heute sieht die Situation so aus, dass Deutsch als Minderheitensprache und als Fremdsprache an verschiedenen Standorten parallel unterrichtet werden - sagt Galla. - Doch die Vertreter der Bildungskuratorien bemühen sich, die Schulleiter zu überzeugen, dass man das nicht tun darf. Daher brauchen wir eine Stellungnahme der Kommission für die Nationale Minderheiten. In der nächsten Zeit wird eine solche Stellungnahme beim Bildungsministerium eingehen.

- Ich möchte nochmals hervorheben, die Rechtslage hat sich nicht geändert, es hat sich lediglich die Einstellung zu der Frage verändert - fügt Rafał Bartek hinzu. -Das Bildungsministerium meint, dass Kinder, die in der 8. Klasse ein Examen abzulegen haben und Deutsch in der bisherigen Form lernten, dadurch bevorzugt werden. Darauf antworten wir: Verändern wir doch – wenn es nötig ist – die Form des Examens, statt das System zu zerstören und das Kind mit dem Bade auszuschütten.

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