Unterstützung bei der Volkszählung ist rechtlich zugelassen

Krzysztof Ogiolda
Krzysztof Ogiolda
Volkszählung. Wenn ein Befragter es möchte, dass ein Mitglied der deutschen Minderheit ihm beim Ausfüllen der Volkszählungsunterlagen im Internet hilft, ist das, rechtlich gesehen, völlig korrekt. Mittels Internet können an der Volkszählung auch Personen teilnehmen, die in Deutschland leben, sofern sie eine Personalidentifikationsnummer (PESEL) besitzen.

An der Volkszählung nehmen immer mehr Menschen, sowohl in der Woiwodschaft Oppeln als auch in ganz Polen, teil. Bisher haben weit über 5 Prozent der Bürger landesweit und in der Region die im Rahmen des Zensus gestellten Fragen beantwortet.

,,Hinter uns liegen die ersten Wochen der Volkszählung und dieses Ergebnis ist als sehr gut zu bewerten", meint Monika Bartel, Pressesprecherin des Statistischen Amtes in Oppeln. ,,Einen erheblichen Anstieg des Anteils von Personen, die an der Volkszählung im Internet teilnehmen, erwarten wir nach Ostern. Ich denke, dass viele Personen die Zeit der Erholung und der Treffen im Familienkreis auch dafür nutzen werden."

Viele Personen aus den Reihen der deutschen Minderheit haben Zweifel, ob Personen, die sich in Deutschland aufhalten, auch an der Volkszählung teilnehmen können. Das ist ein wichtiges Thema, wenn es um die Glaubwürdigkeit der Zensusergebnisse geht, weil in vielen Ortschaften ein erheblicher Bevölkerungsteil offiziell in Schlesien, aber in Wirklichkeit seit Jahren im Ausland lebt und nur einen Teil des Jahres in der Heimat verbringt - nicht unbedingt in der Zeit der Volkszählung (diese dauert zur Erinnerung vom 1. April bis Ende Juni). Monika Bartel erklärt dazu: ,,Die Tatsache, dass man in Deutschland oder Spanien lebt, ist kein Hindernis, wenn die Person eine Personalidentifikationsnummer hat und diese kennt, genauso wie den Geburtsort und den Mädchennamen der Mutter (diese Angaben sind unbedingt anzugeben, wenn man sich im System auf den Internetseiten www.stat.gov.pl oder www.spis.gov.pl registrieren möchte - Anm. des Autors). Wenn der Befragte keine Anschrift in Polen mehr hat, kann er sein aktuelles Aufenthaltsland angeben (z.B. Deutschland)."

Mitglieder der Minderheit schlagen Alarm, dass es auch vereinzelte Fälle gab, in denen die für die Durchführung der Volkszählung öffentlich bestellten Personen, das Recht auf Unterstützung seitens der DFK Mitglieder insbesondere für ältere Menschen beim Zensus im Internet angezweifelt haben. Diese Personen haben behauptet, dass dadurch die Ergebnisse entstellt werden könnten.
,,Das Gesetz besagt, dass der Befragte beim Ausfüllen der Formulare im Internet Unterstützung seitens einer vertrauten Person in Anspruch nehmen kann", erklärt Monika Bartel. ,,Es ist kein Hindernis, dass diese Person ein DFK-Mitglied, ein Jugendlicher oder sogar ein DFK-Vorsitzender ist. Es ist auch völlig egal, ob es jemand von der Minderheit oder Mehrheit ist, solange der Befragte dieser Person sein Vertrauen geschenkt hat."

Mitglieder der Minderheit können genauso wie jemand von der Mehrheitsbevölkerung, Nachbarn oder Bekannte Hilfe bei der Durchführung der Volkszählung anbieten. Ein Läuten an der Tür und Anbieten von Hilfe sind an sich keine Form von Druck. Wenn wir allerdings auf Ablehnung stoßen, soll man auch diesen Willen des Befragten akzeptieren.

Als Erinnerung: 80 Prozent der Bevölkerung wurden für eine "volle Volkszählung" ausgelost. Sie werden 16 Fragen beantworten, was etwa 10 Minuten in Anspruch nimmt. Ein Fünftel der Bevölkerung wurde für eine repräsentative Zählung ausgelost und muss etwa ein hundert Fragen beantworten. In beiden Gruppen werden die Fragen nach der Nationalität und nach der Umgangssprache gestellt.
Tłum. ELF

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